Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Betriebsmitteln unterschieden.
Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, mit einem Stecker verbunden sind und mittels Steckdose an den Versorgungsstromkreis angeschlossen werden.
Geprüft werden zum Beispiel Geräte wie folgt: Monitore, PCs, Drucker, Mehrfachsteckdosen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Ladegeräte, Kassen, Scanner, Staubsauger und andere ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.
Auf Baustellen werden größtenteils Bohrmaschinen, Handkreissägen, Winkelschleifer, Kabeltrommeln und viele andere elektrische Geräte geprüft.
Fest angebrachte Betriebsmittel oder elektrische Geräte wie z. B. Drehbänke, Standbohrmaschinen usw., oder deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind (z. B. Handtrockner in Gaststätten oder in Einkaufzentren) und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Prüfung von großen Anlagen und Maschinen, Unterverteilungen, Anlagen auf Bau- und Montagebaustellen, fliegende Bauten und viele andere.
Dass durch eine rechtssichere Prüfung und Dokumentation der überprüften Geräte und Maschinen keine Stromunfälle wegen defekter Betriebsmittel zustande kommen und somit Ihre Mitarbeiter vor den Gefahren eines elektrischen Schlages geschützt sind, sodass keine grobe Fahrlässigkeit durch Unterlassung vorliegt und damit der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht erlischt und keine Geldbußen zustande kommen.